Was ist LEADER?

LEADER ist die Abkürzung für den französischen Ausspruch: „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“, und bedeutet sinngemäß „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung in ländlichen Gebieten.

LEADER ist das Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes.

So funktioniert LEADER



In dem kurzen Film wird einfach und verständlich erklärt, was LEADER ist und wie die Regionalentwicklungsmethode in ihren Grundzügen funktioniert.

Quelle: www.netzwerk-laendlicher-raum.de/leader



Die LEADER-Methode

Leader ist ein wichtiger methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mit zu gestalten. So kann das Potential einer Region viel besser genutzt werden und erheblich zur Entwicklung der Region beitragen. Zentral in Leader sind die sogenannten Lokalen Aktionsgruppen (LAGn), begleitet vom Verein für Regionalentwicklung Werra-Meißner e.V.. Die Methode wird durch sieben wesentliche Merkmale geprägt:

1. Bottom-up-Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien: Lokale Akteure sind aktiv an der Regionalen Entwicklungsstrategie, an der Auswahl der Prioritäten bzw. Projekte in ihrer Region beteiligt und eingebunden. Die Beteiligung von lokalen Akteuren umfasst die Bevölkerung im Allgemeinen, wirtschaftliche und soziale Interessengruppen sowie repräsentative öffentliche und private Institutionen.

2. Lokale öffentlich-private Partnerschaften: Lokale Aktionsgruppen (kurz: LAG) bestimmen den Leader-Prozess in der Region, sind damit Motor der regionalen Entwicklung und müssen zu einer Hälfte aus Wirtschafts- und Sozialpartnern bestehen. Sie werden von einem Regionalmanagement begleitet.

3. Integrierte und multisektorale Aktionen: Verschiedene beteiligte wirtschaftliche, soziale, kulturelle, umweltrelevante Akteure und Sektoren sind miteinander verknüpft und agieren gemeinsam.

4. Innovation: Die Leader-Regionen haben die Möglichkeit, in ihren Projekten neue Wege zu gehen und auszuprobieren.

5. Kooperation: Die Leader-Regionen haben die Möglichkeit, mit anderen europäischen Leader- Regionen oder mit Leader-ähnlichen Regionen ein gemeinsames transnationales und/oder gebietsübergreifendes Kooperationsprojekt umzusetzen.

6. Vernetzung: nationaler und europäischer Erfahrungs- und Wissenstransfer. Unterstützt werden die Akteure dabei durch nationale und europäische Vernetzungsstellen.

7. Territoriale lokale Entwicklungsstrategien: beziehen sich auf räumlich genau abgegrenzte ländliche Gebiete und konzentrieren sich auf regionale Besonderheiten.

Die Europäische Union und das Land Hessen unterstützen ländliche Regionen mit speziellen Förderprogrammen, die als Anschubfinanzierung für eigenständige Regionalentwicklungen gedacht sind. Dabei soll das vorhandene Potenzial genutzt und die Stärken unserer Region ausgebaut werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.wibank.de.

Basiskriterien

Folgende Basiskriterien müssen erfüllt sein:
- Das Projekt muss einen Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie Werra-Meißner 2023-2027 leisten (Verlinkung mit LES Unser Verein).

- Jedes Projekt muss einem Handlungsfeld und einem Teilziel bzw. Thema zugeordnet werden sowie ein Querschnittshandlungsfeld und ein Nachhaltigkeitsziel (SDG) unterstützen. Projekte, die gefördert werden sollen, müssen mindestens 20 Punkte bei den Projektauswahlkriterien (PAK) erhalten. (Verlinkung, Downloads & Formulare PAK)

Wenn die Basiskriterien erfüllt sind, werden die PAK geprüft.

Projekte werden als förderwürdig eingestuft, wenn sie mit mindestens 20 Punkten bewertet werden konnten. Die Projektbewertungen der einzelnen Ausschussmitglieder werden in den Sitzungen zusammengeführt und ermöglichen so anhand der erreichten Punkte eine inhaltliche Bewertung und Priorisierung eines Projektes. Jedes Projekt wird gemäß der erreichten Punktzahl in die Prioritätenliste aufgenommen.


Handlungsfelder

Handlungsfeld & Themen der Projektauswahlkriterien des Landes Hessen
Welches Thema trifft zu? Bitte nur eins auswählen:

Handlungsfeld 1:
Gleichwertige Lebensverhältnisse für „ALLE“ – Daseinsvorsorge

Thema 1.1.: Informations- und Beratungsleistungen zur Entwicklung von bedarfsorientierten, regionalen Wohnkonzepten unter Berücksichtigung der Siedlungsentwicklung
Thema 1.2.: Entwicklung und Umsetzung von nicht-investiven und investiven Vorhaben der Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur
Thema 1.3.: Informations- und Beratungsleistungen zur Entwicklung zeitgemäßer Mobilitätskonzepte sowie Förderung von Konzepten des regionalen ÖPNV und Investitionen in ergänzende Infrastruktur
Thema 1.4.: Entwicklung und Umsetzung außerschulischer Bildungsmaßnahmen „Lebenslanges Lernen“

Handlungsfeld 2:
Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen

Thema 2.1.: Umsetzung investiver Vorhaben regionaler Kleinstunternehmen
Thema 2.2.: Umsetzung investiver Vorhaben von Kleinunternehmen des Gastgewerbes
Thema 2.3.: Entwicklung und Umsetzung nicht-investiver und investiver Vorhaben zur Förderung regionaler Wirtschaftskraft durch Netzwerke, Wertschöpfungsketten und Fachkräftestrategien

Handlungsfeld 3:
Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus nutzen

Thema 3.1.: Umsetzung von investiven Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur
Thema 3.2.: Entwicklung und Umsetzung nicht-investiver Vorhaben im Dienstleistungsbereich und zur Verbesserung der Servicequalität

Handlungsfeld 4:
„Bioökonomie“-Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten

Thema 4.1.: Sensibilisierung für ein nachhaltiges Konsumverhalten
Thema 4.2.: Entwicklung und Umsetzung nicht-investiver und investiver Vorhaben der Bioökonomie

Der Weg zur Förderung

Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung:

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Schritte auf dem Weg zur Förderung:

Wenn Sie eine Projektidee haben und dafür eine Förderung benötigen, sind die nachfolgenden Schritte notwendig:

1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement Werra-Meißner
Geschäftsstelle des Vereins für Regionalentwicklung Werra-Meißner e.V.
Niederhoner Straße 54
37269 Eschwege
Telefon 05651 70511
Sabine Wilke (Geschäftsführerin)
sabine.wilke@vfr-werra-meissner.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag - 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag - 8:00 bis 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

2. Im Rahmen eines Erstgesprächs wird geklärt, ob Ihr Projekt mit den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Region Werra-Meißner übereinstimmt. Danach unterstützt das Regionalmanagement Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen (Projektbeschreibung/-skizze), die dem Vorstandsausschuss übersendet werden. Für die Projektskizze wird eine Projektbeschreibung mit dem Vorhaben, Nennung des Projektträgers, der Kosten und Finanzierung des Projekts sowie des Zeitrahmens der geplanten Umsetzung benötigt. Für die Erstellung der Projektskizze ist ein formloses Datenblatt in der Geschäftsstelle erhältlich.

3. Die Sitzungen des Vorstandsausschusses finden mindestens einmal pro Kalendervierteljahr oder nach Bedarf statt. Der Vorstandsausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind und das Mindestquorum von 51% der Mitgliedergruppe „Wirtschafts- und Sozialpartner sowie andere Vertreter der Zivilgesellschaft“ erreicht wird.

4. Wenn der Vorstandsausschuss das Projekt als förderwürdig beschlossen hat, bekommen Sie vom Regionalmanagement eine Nachricht und stellen dann den formalen Förderantrag bei der für Sie zuständigen Bewilligungsstelle.

Kontakt:
Werra-Meißner-Kreis
Dorf- und Regionalentwicklung
Elvira Valtink
Tel. 05542 958-1804
elvira.valtink@werra-meissner-kreis.de

5. Erst wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann ein Bewilligungsbescheid ausgestellt werden.

6. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides dürfen Sie mit Ihrem Projekt / Vorhaben beginnen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass vorher keine Aufträge vergeben oder Anschaffungen getätigt werden dürfen!

Projektauswahl

Der Vorstandsausschuss für LEADER entscheidet über die Förderwürdigkeit eines Projekts und stellt anhand der Projektauswahlkriterien (PAK) eine Prioritätenliste für die Projekte auf. Die Mitglieder des Vorstandsausschusses erhalten die Projektbeschreibung und die Projektauswahlkriterien (PAK). Die Projektauswahl liegt allein beim Vorstandsausschuss der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Werra-Meißner. Die Förderwürdigkeit eines Projektes wird vom Vorstandsausschuss anhand der PAK geprüft. Das Verfahren ist transparent, die Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Vertreter der Zivilgesellschaft an jeder einzelnen Auswahlentscheidung ist gegeben, Interessenskonflikte werden ausgeschlossen.

Entscheidungsgremium

Beschreibung Vorstandsausschuss
Der Vorstandsausschuss für LEADER ist das Entscheidungsgremium der LAG Werra-Meißner, und führt das Auswahlverfahren für LEADER-Projekte durch. Der Vorstandausschuss gewährleistet insbesondere die:
- Transparenz bei der Projektauswahl,
- Sicherstellung der mindestens 50 %-Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie anderer Vertreter der Zivilgesellschaft an jeder einzelnen Auswahlentscheidung,
- Vermeidung von Interessenskonflikten im Auswahlverfahren.

Der Vorstandsauschuss ist gemäß Satzung ein Organ des Vereins für Regionalentwicklung Werra-Meißner e.V.. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstandsauschusses wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. Die Zusammensetzung des Vorstandsausschusses ist an die Handlungsfelder der Entwicklungsstrategie angepasst, so dass für jedes der drei Handlungsfelder kompetente Ansprechpartner vertreten sind. Die zu beteiligenden Sektoren öffentlich, privat/Zivilgesellschaft sind im Förderausschuss angemessen vertreten, eine transparente, nichtdiskriminierende Arbeitsweise ist gewährleistet. Es wird stets darauf geachtet, dass Interessenskonflikte ausgeschlossen sind, ggf. werden Betroffene von bestimmten Tagungsordnungspunkten ausgeschlossen.
Projekte, die über das LEADER-Programm gefördert werden können, werden vom Vorstandsausschuss beschlossen. Dieser prüft, ob die Projekte die Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes unterstützen und einen Beitrag zu den strategischen Zielen der Handlungsfelder leisten. Jedes Projekt wird nach dem Projektbewertungsbogen (siehe der Weg zur Förderung) beurteilt.
Der Vorstandsauschuss besteht aus sechs Personen, von denen zwei dem öffentlichen Sektor und vier dem Sektor privat / Zivilgesellschaft angehören. Die Mitglieder des Vorstandsausschusses sind für den Sektor privat / Zivilgesellschaft Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Verbänden und Vereinen. Der öffentliche Sektor wird durch zwei Bürgermeister von Kommunen aus der LEADER-Region Werra-Meißner besetzt. Alle Akteure sind hochqualifiziert.


Mitglieder des Vorstandsausschuss:

Thomas Eckhardt, Bürgermeister
Stadt Sontra
thomas.eckhardt@sontra.de
vertritt inhaltlich die Handlungsfelder HF1, HF2, HF3 und HF4

Andreas Nickel
Kulturgemeinschaft Großalmerode e.V.
nickel.andreas@posteo.de
vertritt inhaltlich die Handlungsfelder HF1 und HF4

Peter Döring, Dipl. Betriebswirt
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Werra-Meißner-Kreis mbH
peter.doering@werra-meissner.de
vertritt inhaltlich das Handlungsfeld HF2

Dirk Gröling, Dipl. Ökonom
Arbeitskreis Open Flair e.V.
dirk_groeling@web.de
vertritt inhaltlich die Handlungsfelder HF1 und HF2

Frank Hix, Bürgermeister
Stadt Bad-Sooden-Allendorf
buergermeister@bad-sooden-allendorf.de
vertritt inhaltlich die Handlungsfelder HF1, HF2, HF3 und HF4

Johanna Kawe, Apothekerin
Bezirkslandfrauenverein Witzenhausen
johanna-hildebrand@freenet.de
vertritt inhaltlich die Handlungsfelder HF1 und HF4

Gita Sandrock, Dipl.-Ing. Agr.
Bioland Regionalgruppe Eschwege
gita.sandrock@web.de
vertritt inhaltlich die Handlungsfelder HF1 und HF4

Bärbel Stahr, Einzelhandelskauffrau
Bezirkslandfrauenverein Eschwege
baerbel.stahr@freenet.de
vertritt inhaltlich die Handlungsfelder HF1 und HF4

Handlungsfelder:
- HF1: Gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE – Daseinsvorsorge
- HF2: Wirtschaftliche Entwicklungen und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen
- HF3: Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus
- HF4: „Bioökonomie“ - Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten


Geplante Sitzungstermine 2024:
20. Feb. 2024 - Vorstand + Vorstandsausschuss
13. Mrz. 2024 - Vorstand + Vorstandsausschuss
05. Jun. 2024 - Vorstand + Vorstandsausschuss
26. Jun. 2024 - Vorstand + Vorstandsausschuss - ABGESAGT! -
28. Aug. 2024 - Vorstand + Vorstandsausschuss
21. Nov. 2024 - Vorstand + Vorstandsausschuss

Downloads: Formulare, Richtlinien und Merkblätter

Hier finden Sie Downloads und Infos für ihre Antragsstellung. Wichtig: Bitte nehmen Sie vor der Antragsstellung erst Kontakt mit uns auf.

- Regionalentwicklung / LEADER - 2023-2027 (PDF)
- Hinweise-Vollständigkeit (PDF)
- Projektskizze LEADER 2023-20-27 (WORD DOKUMENT)
- Datenschutzerklärung Verein für Regionalentwicklung (PDF)
- Projektauswahlkriterien (PAK): hier gibt es ein Aktuelles Dokument, siehe Ordner: Förderung: „Projektauswahlkriterien LEADER“ (WORD DOKUMENT)

- Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung (PDF)
- Hinweise und Erklärungen zu investiven Förderprogrammen im ländlichen Raum (PDF)
- Förderantrag LEADER 2023-2027 (WORD DOKUMENT)

- DSGVO Datenschutzhinweise WI-Bank (PDF)
- Antrag auf vorzeitigen Projektbeginn (WORD DOKUMENT)

- Nachweis Bankverbindung Privatpersonen (WORD DOKUMENT)
- Nachweis Bankverbindung Unternehmen (WORD DOKUMENT)
- Merkblatt Bankverbindung (PDF)

- Anlage 1 - Folgekosten öffentliche Projekte (WORD DOKUMENT)
- Anlage 2 – Bevollmächtigung (WORD DOKUMENT)
- Unternehmen Beschäftigtenstruktur (WORD DOKUMENT)
- Unternehmen Erklärung Art. 59 (WORD DOKUMENT)
- Unternehmen in Schwierigkeiten (WORD DOKUMENT)

- Information De-minimis-Beihilfe (PDF)
- Anlage Erklärung De-minimis-Beihilfe (WORD DOKUMENT)
- ANBest-P / Allgemeine Nebenbestimmungen für Private (PDF)
- ANBest-GK / Allgemeine Nebenbestimmungen für Kommunen (PDF)

- Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis (EXEL DATEI)
- Merkblatt zum Auszahlungsantrag / Verwendungsnachweis (PDF)
- Anlage Inventarliste (WORD DOKUMENT)

- Merkblatt Rechnungstellung (PDF)
- Merkblatt EU-Publizität (PDF)

Weiter Informationen/Formulare unter: https://www.wibank.de